Zahnbrücke

Zahnbrücken gehören zu den häufig hergestellten fixen Zahnprothesen, die einen oder mehrere fehlende Zähne ersetzen und an zwei oder mehreren Zähnen des Patienten fest fixiert sind. Diese Zähne müssen vor der Herstellung der Zahnbrücke geschliffen werden, um einen Platz für die Mäntel der Pfeilerkronen zu gewinnen.

Die Konstruktion der Zahnbrücke besteht aus Pfeilerkronen und aus Zwischengliedern, die ein Ganzes bilden. Die Pfeilerkronen werden an die geschliffenen Zähne befestigt und ergänzen diese von der Form her. Hierzu gehören einigen Typen der Zahnkronen.

Die Zwischenglieder stellen den eigentlichen Zahnersatz an der Stelle der fehlenden Zähne dar, ersetzen die Kaufunktion der verlorenen Zähne, rehabilitieren den Patienten ästhetisch. Sie müssen eine gute Hygiene ermöglichen und dürfen nicht die Schleimhäute der Mundhöhle reizen. Die Zwischenglieder der Zahnbrücke erneuern teilweise die Form der verlorenen Zähne. Aufgrund der Überlastung des Zahnhalteapparates müssen die Zwischenglieder teilweise reduziert werden, wegen der Ästhetik jeweils auf der oralen Seite. Die Zahnbrücke im seitlichen Gebissabschnitt rehabilitiert den Patienten insbesondere von der Funktion her, sie stellt eine gute Zerkleinerung der Nahrung sicher. Im frontalen Gebissabschnitt hat die Zahnbrücke eine große ästhetische und fonetische Bedeutung.

Die Zahnbrücken können beim Verlust von 1-2 Zähnen oder bei einem Verlust von bis zu vier Zähnen im Frontabschnitt und bis zu drei Zähnen im seitlichen Abschnitt hergestellt werden, sofern diese großen Lücken von hochwertigen Pfeilerzähnen umgeben sind, d.h. von Eckzähnen oder Backenzähnen.

Die Zahnbrücke kann z.B. bei zu jungen Personen, im Falle von einer nicht beendeten Zahnentwicklung, oder bei schwerwiegenden Erkrankungen des Zahnhalteapparates nicht hergestellt werden.

Arten der Zahnbrücken:

  • Facettenbrücke mit Harz- oder Kompositfacetten (besteht aus Facettenkronen und Facettenzwischengliedern, als Metalllegierung kann die Gold-Platin- oder Gold-Palladium-Legierung oder eine billigere Legierung der unedlen Metalle verwendet werden).
  • Skelettbrücke ist der facettenbrücke ähnlich, sie besteht aus Skelettkronen und Skelettzwischengliedern, ist mehr ästhetisch.
  • Metallkeramikbrücke ist hoch ästhetisch mit guten mechanischen Eigenschaften. Mit dieser Brücke können auch sehr umfangreiche Gebissdefekte des frontalen und seitlichen Gebissabschnittes rekonstruiert werden. Die Metallkeramikbrücke besteht aus Metallkeramikkronen und Zwischengliedern. Ferner besteht sie aus einem Innenteil aus Metall, der sich aus Metallabdeckungen zusammensetzt, die die präparierten Zähne des Patienten abdecken und mit der Tragkonstruktion der Zwischenglieder verbunden sind, und aus einem Außenmantel, der sich aus einer ästhetische Keramikschicht zusammensetzt. Der Außenmantel aus Keramik in der Farbe der Zähne deckt die ganze Oberfläche der Kronen und reicht in den meisten Fällen bis in den Zahnhals herein, wodurch das Aussehen eines natürlichen Zahnes sichergestellt wird. Die Metallkonstruktion sorgt für eine gute mechanische Beständigkeit der Metallkeramikbrücke, die Keramikschicht sorgt wiederum für eine ausgezeichnete Ästhetik, daher sind die Metallkeramikbrücken gegenwärtig sehr beliebt und werden oft indiziert.
  • Vollkeramikbrücke ist ein hoch ästhetischer Zahnersatz, der im Vergleich zur Metallkeramikbrücke schlimmere mechanische Eigenschaften hat. Die Vollkeramikbrücke kann nur bei einem kleinen Umfang des Gebissdefektes hergestellt werden, bei dem nur ein Zahn fehlt, am häufigsten im frontalen Gebissabschnitt.
  • Adhäsivbrücke
  • Spülbrücken werden heute fast gar nicht mehr hergestellt, früher wurden sie nur im seitlichen Gebissabschnitt im Unterkiefer beim Verlust des zweiten Prämolaren und des ersten Molars indiziert. Die Spülbrücke hat Zwischenglieder, die die Schleimhaut nicht berühren, daher wurde sie bei Patienten mit Allergien angewendet.

Mit dem Begriff hängt zusammen: